Samstag, 12. März 2016

Helal Schlachten im Islam – Was muss ich wissen?

Im Rahmen der Diskussionsrunde “Sind Muslime Tierschützer?” mit Dr. Haferbeck von PeTA e.V. erschienen auf juma-projekt.de. 

Von Samed G.

Tiere im Islam


Ähnlich wie Menschen besitzen Tiere eine Seele und haben fünf Sinne, somit können sie Schmerz und Genuss empfinden. Aufbauend darauf könnte man davon ausgehen, dass es dem Menschen verboten sein sollte, das Fleisch von Tieren zu verzehren. Das islamische Gesetz, mit dem der Gesandte Allahs (s) kam, unterscheidet zwischen dem Konsum von Tieren und dem von anderen Arten der Nahrung. Aus den Offenbarungsquellen geht hervor, dass Allah der Allerhabene gestattet, das Fleisch von bestimmten Tieren unter Berücksichtigung von vorgeschriebenen Regelungen und Bedingungen zu verzehren. Im Umkehrschluss bedeutet dies gleichzeitig, dass das Schlachten im Islam weder eine willkürliche noch banale Angelegenheit ist. Vielmehr ist es eine Form des Gottesdienstes. Beispielweise ist das sogenannte Opferfest (ʿĪdu l-Aḍḥā) dazu da, an die vollkommene Ergebung Abrahams (Friede sei über ihm) zu gedenken, als ihm befohlen wurde, seinen Sohn zu opfern und Allah ihm als Erleichterung ein Schaf sandte.1 Das Opfern eines Tieres ist Darstellung und Beweis der absoluten Gehorsamkeit des Menschen gegenüber Allah. Er ist ein Diener Gottes, welcher, ohne einen Moment zu zögern, den Befehlen Folge leistet – auch wenn diese auf seinen Besitz beziehen oder gar sein Leben betreffen.
Nichtsdestotrotz beinhaltet Fleischkonsum keine religiöse Verpflichtung. Im Islam ist eine vegetarische, gar vegane Ernährungsweise mit der richtigen Absicht erlaubt und gestattet. Dies allerdings aus der Überzeugung heraus zu tun, dass Verzehr und Schlachtung von Tieren verboten ist bzw. sein sollte, ist nicht erlaubt.2 Desweiteren aß der Gesandte Allahs (s) auch Tierfleisch, dementsprechend kann Fleischverzehr aus islamischer Glaubensüberzeugung nicht verboten werden.3 Denn Allah der Allerhabene sagt:

„Er ist es, Der für euch alles, was auf der Erde ist, erschuf (…)“ – al-Baqara [2:29] Übersetzung: Bubenheim
„Was ist mit euch, daß ihr nicht von dem eßt, worüber Allahs Name ausgesprochen worden ist (…)“ al-Anʿām [6:119] Übersetzung: Bubenheim

Verletzen von Tieren


Somit ist der spirituelle Aspekt des Schlachtens, Gott zu gedenken, mit seiner Erlaubnis und um seines Willens wegen zu schlachten.4 Denn im Islam ist das grundlose Töten von Tieren ohne Nutzen. Auch das Töten und Jagen aus Spaß- und Unterhaltungszwecken ist verboten und sündhaft. Dieses Verbot gilt für alle Tiere, für die zum Verzehr erlaubten sowie für die zum Verzehr verbotenen.5

„Der Gefährte aš-Šarid (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s), sagen hörte: ‚Wenn jemand aus Sinnlosigkeit einen Spatz tötet, so wird es Allah den Allerhabenen am Tage des Jüngsten Gerichts anrufen: ‚Oh Herr! Soundso tötete mich aus Sinnlosigkeit und nicht für einen nützlichen Grund.‘6
(Sunan an-Nasāī 4446. Ṣaḥīḥ Ibn Ḥibbān 5894 und Musnad Aḥmad 4/489)“

„Ebenso überliefert ʿAbd Allāh ibn ʿUmar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass er an einer Gruppe von Menschen vorbei ging, die eine Henne gefesselt hatten und auf sie schossen. Als sie ibn ʿUmar (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sahen, flohen sie und Ibn Umar (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: ‚Wer tat dies [der Henne an]? Der Gesandte Allahs (s) verfluchte diejenigen die so etwas tun.‘ In einer anderen Überlieferung sagte er: ‚Allah verflucht diejenigen die so etwas tun. Wahrlich der Gesandte Allahs (s) verfluchte diejenigen, die etwas was eine Seele besitzt, als Ziel benutzen.’ (Ṣaḥīḥ Muslim 1958)“7

Das Verbot geht soweit, dass der šāfiʿītische Imām Ibn Ḥaǧar al-Haitamī (Möge Allah mit ihm erbarmen haben) das unzulässige Schaden von Tieren, wie das Schlagen, welches Schmerzen verursacht ohne einen vernünftigen Grund, zu den großen Sünden zählte.8 Auch beim Vernichten von Schädlingen und beim Töten von Tieren, die eine Gefahr für Besitz und das eigene Leben darstellen, sollte mit großer Mühe versucht werden, den Schmerz so gering wie möglich zu halten. Tötungsmethoden, die zu einem langsamen und qualvollen Tod führen, sind verboten, ebenfalls das Verbrennen.9

Als grundsätzliche Maxime dient folgende Überlieferung: „Abū Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: ‚Füg der Schöpfung Gottes keinen Schaden an.‘ [Abū Dāwūd, von al-Marur ibn Suwayd. Imām Ǧamāl ad-Dīn az-Zaylaʾi erklärte es als eine authentische Überlieferung (ṣaḥīḥ) in Nasb ar-Raya.]“10

Artgerechte Tierhaltung


Eine artgerechte und ethische Tierhaltung liegt im Interesse des Islams. Wenn Tiere aufgrund mangelhafter Umstände zu Schaden kommen, ist es besser, von dem betreffenden Schlachthaus kein Fleisch zu beziehen. Um die Art und Weise einer artgerechten Tierhaltung definieren zu können, muss hinterfragt werden, ob unzulässiger Schaden vorhanden ist, wie viel Raum beim Einsperren vorhanden ist, ob und wie oft die Tiere freigelassen werden. Und zu guter Letzt muss aus dieser Perspektive betrachtet werden, welche Umstände welche Auswirkungen verursachen.11
In zahlreichen Überlieferungen spricht der Gesandte Allahs (s) von der frohen Botschaft über diejenigen, die Tiere in schwierigen Zeiten zur Seite stehen. Solch ein Beispiel ist die folgende Überlieferung:

„Abū Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: ‚Eine Prostituierte wurde von Allah vergeben, weil sie beim Vorbeigehen einen hechelnden Hund nahe einem Brunnen sah, der wegen Durst dem Tode Nahe war, sie zog ihren Schuh aus, band ihn an ihre Kopfbedeckung und zog auf diese Weise Wasser aus dem Brunnen heraus für den Hund. So vergab Allāh ihr auf Grund dieser Tat.‘ [Buḫārī]“12

Schlachten unter Bedingungen


Es kann zusammenfassend gesagt werden, dass der Islam das Schlachten von Tieren und den Fleischverzehr erlaubt. Allerdings sollten Anstrengungen unternommen werden, Schmerz und Leiden so gering wie möglich zu halten. Der Gesandte Allahs (s) war in den erwähnten Überlieferungen eindeutig genug. Allerdings machen Untaten das Fleisch des geschlachteten Tieres nicht unerlaubt, dennoch wurden Taten, die unzulässige Schmerzen verursachen, von den islamischen Rechtsgelehrten als makrūh taḥrīman13 beurteilt.14
Auf folgende Punkte sollte Rücksicht genommen werden:

• Das Tier sollte vor dem Schlachten gut gefüttert sein.
• Das Tier sollte zum Schlachtplatz weder heftig gezogen, noch grausam transportiert, geschweige denn zu Boden geworfen werden.
• Das Tier sollte nicht mit einer Augenbinde versehen sein.
• Das Tier sollte nicht im Angesicht eines anderen Tieres geschlachtet werden.
• Das Blut sollte entfernt sein, wenn das nächste Tier gebracht wird.
• Das Messer sollte so scharf wie möglich sein, damit der Schnitt kurz und schmerzlos erfolgt.
• Das Messer sollte nicht vor dem Tier geschliffen/geschärft werden.
• Das Schlachten sollte so schnell und so professionell wie möglich geschehen.
• Das Schlachten sollte bis zum letzten Moment, wenn sich das Tier auf dem Boden befindet, aufgeschoben werden.
• Das Tier sollte vielmehr am Hals geschnitten werden, als am Nacken.
• Der Kopf sollte nicht vom Rest des Körpers getrennt werden.
• Das Tier sollte nicht betäubt werden.15


Betäubung


Die Betäubung geschieht bspw. durch einen Bolzenschuss, durch Elektrizität oder auch durch Gas. Es stellen sich aus islamischer Perspektive zwei Fragen:

1. Sind Betäubungsmethoden islamisch legitim?
2. Wäre das Fleisch zum Verzehr erlaubt, nachdem das Tier betäubt und daraufhin nach islamischen Regelungen geschlachtet wurde?

Die Antwort auf die erste Frage ist abhängig davon, ob die Betäubungsmethoden den Schmerz beim Schlachten tatsächlich verringern oder noch mehr unnötiges Leiden verursachen.
Einige Methoden sind sehr schmerzhaft und dementsprechend im Islam verboten. Bei anderen Methoden wiederrum wird behauptet, dass die Betäubung den Schmerz beim Schlachten lindert, allerdings kann man dies nicht garantieren. Sicher ist, dass ein Bolzenschuss oder eine elektrische Betäubung Schmerzen verursacht. Wenn jedoch bewiesen ist, dass die Betäubung den Schmerz minimiert und nicht zum Tod führt, so wäre es aus der islamischen Perspektive erlaubt, die Betäubung auszuführen und das Fleisch zu essen. Trifft das Gegenteil zu, so ist es verboten. Würde die Betäubung zum Tode führen, so wäre der Verzehr des Fleisches nicht erlaubt. Denn einer der Vorbedingungen beim rituellen Schlachten im Islam ist, dass das Tier lebendig ist. Ist man vom Gesetz aus gezwungen, zu betäuben, muss man danach feststellen, ob das Tier noch am Leben ist oder nicht. Wenn es noch am Leben ist, wäre das Schlachten erlaubt.16
Aus islamischer Perspektive ist das Schächten die humanste und barmherzigste Schlachtmethode und ein Segen für Mensch und Tier. Dr. Aisha El-Awady zieht hierzu eine Studie von der Hochschule Hannover aus dem Jahre 1978 heran. Die Studie trägt den Titel „Versuche zur Objektivierung von Schmerz und Bewußtsein bei der konventionellen (Bolzenschußbetäubung) sowie religionsgesetzlichen („Schächtschnitt“) Schlachtung von Schaf und Kalb.“ Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten in den ersten drei Sekunden nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, die darauf hinweisen, dass das Tier keine Schmerzen empfand. In den darauffolgenden drei Sekunden wurde ein tiefer Schlaf (Ohnmacht) verzeichnet, aufgrund des Ausblutens. Somit wurden innerhalb der ersten sechs Sekunden keinerlei Gehirnsignale verzeichnet, dies weist daraufhin, dass keinerlei Schmerz empfunden wurde. Bei der Bolzenschussbetäubung hingegen waren die Tiere nach der Betäubung bewusstlos. Nach der Betäubung zeigte das EEG deutliche Schmerzen auf.17

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass das Konsumieren von Fleisch ein Luxus und nichts Lebensnotwendiges ist. Ebenso sollten jedem die gesundheitlichen Schäden von exzessiven Fleischkonsums bewusst sein. Denn es ist bekannt, dass der Gesandte Allāhs (s) und seine Gefährten (ra) selten bis wenig Fleisch aßen18, Šaiḫ Hamza Yusuf beschrieb den Gesandten Allāhs (s) und die früheren Muslime als Semi-Vegetarier.19

Folgende Überlieferung kann als Zusammenfassung gelten:

„Der Gesandte Allahs (s) sagte: ‚Wahrlich Allah hat in allen Dingen die beste Art und Weise vorgeschrieben. Das bedeutet, wenn ihr ein Tier tötet, so tötet recht und wenn ihr schlachtet, so schlachtet recht. Jeder von euch soll das Messer schärfen und dem Tier, das er schlachtet, Schmerzen ersparen.‘ “20

Und Allah weiß es am besten.

Ähnlich wie Menschen besitzen Tiere eine Seele und haben fünf Sinne, somit können sie Schmerz und Genuss empfinden.


Quellen:
1 – vgl. http://www.inter-islam.org/Actions/Qurbani.html
2 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2009/12/09/being-a-vegetarian/
3 – vgl. ebd.
4 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2013/03/12/what-is-the-spiritual-significance-of-our-method-of-slaughtering/
5 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2012/01/03/mercy-killing-of-animals-to-end-their-suffering/
6 – vgl. ebd.
7 – vgl. ebd.
8 – vgl. http://www.daruliftaa.com/node/5285
9 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2009/08/22/is-it-permissible-to-kill-insects-and-harmful-animals/
10 – vgl. ebd.
11 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2013/03/09/is-unethical-food-permissible-to-eat/
12 – http://seekershub.org/ans-blog/2012/07/06/the-reward-for-feeding-animals/
13 – makrūh taḥrīman: Etwas, das durch einen interpretationsmöglichen Textbeleg, welcher Freiraum für Interpretation ermöglicht, nachdrücklich befohlen wurde zu Unterlassen. Das Handeln entgegen des Gebotes ist eine Sünde, den Befehl zu leugnen ist kein Unglaube, lediglich Irreleitung. Quelle: vgl. Rabbani, Faraz: The Absolute Essentials of Islam. London, White Thread Press. S. 19.
14 – http://www.daruliftaa.com/node/5285
15 – vgl. ebd.
16 – http://islamqa.org/hanafi/daruliftaa/7920
17 – vgl. Usmani, Muhammed Taqi: The Islamic Laws of Animal Slaughter. London, White Thread Press. S. 129-133.
18 – vgl. http://seekershub.org/ans-blog/2010/08/20/eating-the-meat-of-the-people-of-the-book/
19 – vgl. http://muslimmatters.org/2014/03/28/fair-trade-commerce-for-a-better-future-shaykh-hamza-yusuf/2/
20- vgl. http://www.daruliftaa.com/node/5285

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